Bundestag verabschiedete neue Regelungen für Betreiber Kritischer Infrastrukturen

Der Bundestag hat auf seiner Sitzung vom 27.04.2017 den Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der sog. NIS-Richtlinie (Maßnahmen zur Gewährleistung eines hohen gemeinsamen Sicherheitsniveaus von Netz- und Informationssystemen in der Union) verabschiedet.

Diese Richtlinie fordert den EU-weiten Aufbau nationaler Kapazitäten und Verantwortungen für die Informations-Sicherheit, eine stärkere Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten sowie Einführung von Mindestanforderungen und Meldepflichten bei Betreibern Kritischer Infrastrukturen.

Mit dem IT-Sicherheitsgesetz wurden wesentlichen Regelungen der Richtlinie bereits 2015 umgesetzt.

Folgende Regelungsaspekte blieben allerdings offen und erforderten das Anpassungsgesetz (Auswahl):

  • Online-Marktplätze, Suchmaschinen und Cloud-Computing-Dienste gelten als Betreiber digitaler Dienste zur Kritischen Infrastruktur
  • Betreiber welche die Mindestanforderungen nach dem BSI-Gesetz umsetzen, haben erweiterte Nachweispflichten bzgl. der durchgeführten Audits oder Zertifizierungen
  • Etablierung von Mobile Incident Response Teams, um bei Sicherheitsvorfällen Betreiber aktiv zu unterstützen
  • Alle Betreiber von Energienetzen müssen zukünftig Störungen die zu einem Ausfall oder einer erheblichen Beeinträchtigung geführt haben, unverzüglich melden
  • Einführung von Sanktionen (Bußgelder) für Verstöße gegen §§ 11 Abs. 1a bis c EnWG

➜ Sie haben Fragen?

Kontakt

TTS Trusted Technologies
and Solutions GmbH

Büro Berlin

Ihr Ansprechpartner:
Dr. Jörg Cordsen
Telefon +49 30 3980629 0
Hardenbergstraße 12
10623 Berlin

Büro Essen

Ihr Ansprechpartner:
Dr. Michael Gehrke
Telefon +49 201 724579 0
Alfredstraße 57-65
45130 Essen

Standort Hannover

Ihr Ansprechpartner:
Dr. Stefan Ransom
Telefon +49 (0)170 8283981