Bundestag verabschiedete neue Regelungen für Betreiber Kritischer Infrastrukturen

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Der Bundestag hat auf seiner Sitzung vom 27.04.2017 den Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der sog. NIS-Richtlinie (Maßnahmen zur Gewährleistung eines hohen gemeinsamen Sicherheitsniveaus von Netz- und Informationssystemen in der Union) verabschiedet.

Diese Richtlinie fordert den EU-weiten Aufbau nationaler Kapazitäten und Verantwortungen für die Informations-Sicherheit, eine stärkere Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten sowie Einführung von Mindestanforderungen und Meldepflichten bei Betreibern Kritischer Infrastrukturen.

Mit dem IT-Sicherheitsgesetz wurden wesentlichen Regelungen der Richtlinie bereits 2015 umgesetzt.

Folgende Regelungsaspekte blieben allerdings offen und erforderten das Anpassungsgesetz (Auswahl):

  • Online-Marktplätze, Suchmaschinen und Cloud-Computing-Dienste gelten als Betreiber digitaler Dienste zur Kritischen Infrastruktur
  • Betreiber welche die Mindestanforderungen nach dem BSI-Gesetz umsetzen, haben erweiterte Nachweispflichten bzgl. der durchgeführten Audits oder Zertifizierungen
  • Etablierung von Mobile Incident Response Teams, um bei Sicherheitsvorfällen Betreiber aktiv zu unterstützen
  • Alle Betreiber von Energienetzen müssen zukünftig Störungen die zu einem Ausfall oder einer erheblichen Beeinträchtigung geführt haben, unverzüglich melden
  • Einführung von Sanktionen (Bußgelder) für Verstöße gegen §§ 11 Abs. 1a bis c EnWG

Leistungen

Informationssicherheitsmanagement
Informations­sicherheits­management Gewährleistung der Sicherheitsziele
Identity and Access Management Verwaltung von Identitäten
Identity and Access Management Verwaltung von Identitäten
Risikomanagement
Risikomanagement Bewusster Umgang mit Risiken
Business Continuity Management
Business Continuity Management Absicherung von Geschäftsprozessen
SAP-Sicherheit
SAP-Sicherheit
Dienstleistungen im SAP-Umfeld
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