Die nächste Schraube, an der wir drehen. (Update Q1-2024)
Letzten Mai hatten wir darüber berichtet, dass Betreiber kritischer Infrastrukturen neben dem Betrieb und Weiterentwicklung des ISMS gemäß der „neuen“ ISO/IEC 27001/2:2022 auch zusätzlich Systeme zur Angriffserkennung gemäß § 8a Abs. 1 BSIG bzw. § 11 1e EnWG umsetzen müssen.
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