Der vollständige Titel des Energiesicherungsgesetzes lautet: „Gesetz zur Sicherung der Energieversorgung (Energiesicherungsgesetz 1975)“. Die Zahl 1975 ist tatsächlich eine Jahreszahl! Das Energiesicherungsgesetz stammt ursprünglich sogar aus dem Jahr 1973 und hat mal zu den legendären Sonntagsfahrverboten geführt.
Eine Überarbeitung des Gesetzes erfolgte am 20.12.1974 mit Inkrafttreten am Neujahrstag 1975 – seitdem gilt dieses Gesetz unverändert. War damals die Ölkrise der Treiber, führt jetzt der Krieg Russlands in der Ukraine dazu, dass Importstopps von Öl und Gas zu bedrohlichen Energieengpässen führen können. Entsprechend werden dem Staat mit dem Gesetzentwurf weitgehende Regelungs- und Eingriffsbefugnisse durch entsprechende Rechtsverordnungen eingeräumt.
In der Drucksache 20/1501 des Deutschen Bundestages vom 26.04.2022 nimmt der Entwurf der Regierung Regelungen für LNG-Anlagen und Gasspeicher vor. Zusätzlich wird geregelt, wie der Energiesektor die Festlegung, Meldung und Genehmigung/Untersagung von kritischen Komponenten ausgestalten würde.
Gemäß §11 Abs. 1g würde dann zukünftig die Bundesnetzagentur im Einvernehmen mit dem BSI einen Katalog der kritischen Komponenten veröffentlichen, der mit den IT-Sicherheitskatalogen nach §11 Abs. 1a (Energienetzbetreiber) und 1b (Energieanlagenbetreiber) in Einklang gebracht sein soll. Umsetzungspflichtig wäre der Katalog 6 Monate nach dessen Inkrafttreten.
In den Begründungen des Gesetzentwurfes ist ausgeführt, dass im Rahmen der Erstellung des Kataloges eine Konsultation mit den im Geltungsbereich fallenden Marktteilnehmer durchgeführt wird, sowie notwendige Abstimmungen mit dem BMI, BSI und der DAkkS erfolgen müssen.
Die rechtliche Grundlage für die Festlegung, Meldung und Genehmigung/Untersagung von kritischen Komponenten wird also ähnlich wie für die Telekommunikationsbranche geschaffen. Dort wurde mit Hilfe des IT-Sicherheitsgesetzes 2.0 das Telekommunikationsgesetz (§ 109 Abs. 6 Satz 1 Nr. 2) geändert, um die Liste der kritischen Funktionen für öffentliche Telekommunikationsnetze und –dienste mit erhöhtem Gefährdungspotenzial zu erstellen. Ab wann die Liste der kritischen Komponenten für den Energiesektor vorliegen wird, ist nur schwer vorherzusagen. Den Ankündigungen der Regierung ist zumindest zu entnehmen, dass die Reform des Energiesicherungsgesetzes bis Ende 2022 erfolgen soll.
Am 26.04.2022 ist zudem das „Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes zur Einführung von Füllstandsvorgaben für Gasspeicheranlagen sowie zur Änderung von §246 des Baugesetzbuchs“ veröffentlicht worden. Das EnWG gibt nunmehr durch § 35b vor, dass die Gasspeicher zum 1. Oktober zu 80 %, am 1. November zu 90 % und am 1. Februar zu 40 % gefüllt sein müssen. Die Füllstandsvorgaben sind bereits am 30.04.2022 in Kraft getreten und gelten bis zum 1. April 2025.
Quellen:
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiesicherungsgesetzes 1975 und anderer energiewirtschaftlicher Vorschriften, abgerufen am 10.05.2022: https://dserver.bundestag.de/btd/20/015/2001501.pdf
Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes zur Einführung von Füllstandsvorgaben für Gasspeicheranlagen sowie zur Änderung von § 246 des Baugesetzbuchs, 26. April 2022, Bundesgesetzblatt 2022, Nr. 14 vom 29.04.2022,