TTS stellt Prüfer mit zusätzlicher Prüfverfahrenskompetenz nach § 8a (3) BSIG

StartseiteNewsTTS stellt Prüfer mit zusätzlicher Prüfverfahrenskompetenz nach § 8a (3) BSIG

Betreiber Kritischer Infrastrukturen müssen ihre Vorkehrungen zur Vermeidung von Störungen nach dem Stand der Technik gegenüber dem BSI mindestens alle zwei Jahre, erstmalig nach Inkrafttreten der Verordnung zur Bestimmung Kritischer Infrastrukturen (BSI-KritisV), nachweisen. Die Überprüfung soll nur durch Prüfer mit spezieller Prüfverfahrenskompetenz durchgeführt werden.

Die ersten drei TTS Mitarbeiter haben nun erfolgreich an der Schulung zum Prüfer mit zusätzlicher Prüfverfahrenskompetenz für § 8a (3) BSIG teilgenommen. Vier weitere TTS Mitarbeiter werden diese Schulung im Juni absolvieren. Damit können wir unsere Kunden noch umfangreicher bei der Umsetzung der Anforderungen aus dem IT-Sicherheitsgesetz unterstützen.

Archive

Leistungen

Informationssicherheitsmanagement
Informations­sicherheits­management Gewährleistung der Sicherheitsziele
Identity and Access Management Verwaltung von Identitäten
Identity and Access Management Verwaltung von Identitäten
Risikomanagement
Risikomanagement Bewusster Umgang mit Risiken
Business Continuity Management
Business Continuity Management Absicherung von Geschäftsprozessen
SAP-Sicherheit
SAP-Sicherheit
Dienstleistungen im SAP-Umfeld
tts trax
TTS trax
Das smarte ISMS Tool