Jetzt Klarheit durch TTS NIS-2-Betroffenheitscheck erhalten!

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Jetzt Klarheit durch TTS NIS-2-Betroffenheitscheck erhalten!

Jetzt Klarheit durch TTS NIS-2-Betroffenheitscheck erhalten!

Mit dem kommenden Gesetz zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie entsteht für viele Unternehmen in Deutschland eine Registrierungspflicht mit hohen Bußgeldern bei Versäumnissen. Um festzustellen, ob und in welchem Umfang Ihr Unternehmen betroffen ist, müssen Sektoren, Tätigkeiten und Einrichtungsarten sorgfältig analysiert werden.

Der TTS NIS-2-Betroffenheitscheck bietet eine effiziente, toolgestützte Lösung, um schnell Klarheit zu schaffen, rechtssichere Nachweise zu generieren und eine fundierte Basis für die Umsetzung der NIS-2-Anforderungen zu schaffen – auch in komplexen Unternehmensstrukturen.

Warum sollten Sie sich mit dem Thema NIS-2-Betroffenheit beschäftigen?

Das Gesetz zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie wird voraussichtlich Anfang 2026 in Kraft treten und fordert umfangreiche Maßnahmen zur Sicherstellung der Cybersicherheit in vielen deutschen Unternehmen. Die Unternehmen müssen zunächst prüfen, ob sie dem Gesetz nach als wichtige Einrichtung, wesentliche Einrichtung oder als kritische Infrastruktur gelten und damit vom Gesetz betroffen sind. Spätestens drei Monate nach Eintreten der Betroffenheit sind die Unternehmen verpflichtet die Angaben über die betroffenen Sektoren, Branchen, Tätigkeiten in EU-Mitgliedsstaaten und zuständigen Aufsichtsbehörden wie BSI, BBK und ggf. Bundesnetzagentur zu melden und sich zu registrieren. Andernfalls drohen Strafen wegen Ordnungswidrigkeiten bis zu 500.000,00 Euro.

Betroffene Unternehmen sollten sich frühzeitig mit der Umsetzung der von NIS-2 geforderten Maßnahmen beschäftigen, um den gesetzlichen Anforderungen zu entsprechen. Bei Verstößen stehen Bußgelder von bis zu 10 Millionen Euro oder bis zu 2 % des weltweiten Jahresumsatzes im Raum.

Welche Informationen müssen Sie ermitteln, um der Registrierungspflicht nachzukommen?

Um dieser Registrierungspflicht nachzukommen, sollten Sie wissen, in welchen Sektoren Sie tätig sind und welche Einrichtungsarten in Ihrem Unternehmen existieren. Es reicht leider nicht aus, Ihr gesamtes Unternehmen aufgrund einer vorhanden Einrichtungsart (z.B. Netzbetreiber) als wesentliche Einrichtung zu registrieren. Sie müssen alle Einrichtungsarten vollständig ermitteln.

Die einzelnen Einrichtungsarten des Unternehmens sind von Interesse, weil:

  1. Sie bei der Registrierung angeben müssen, in welchen EU-Ländern Ihre Dienste der einzelnen Einrichtungsarten erbracht werden.
  2. Durchführungsrechtsakte mit Bezug auf das Gesetz zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie von der EU und dem BMI erlassen werden können, welche sich auf einzelne Einrichtungsarten beziehen.
NIS-2-Betroffenheit eines Stadtwerks

Wie erhalten Sie begründete Nachweise über die NIS-2-Betroffenheit zu allen Einrichtungsarten in den verschiedenen Sektoren und Branchen?

Mit dem TTS-NIS-2-Betroffenheitscheck erhalten Sie innerhalb von kurzer Zeit Klarheit darüber, in welchen Sektoren Ihr Unternehmen aktiv ist und welchen Einrichtungsarten Ihre Einrichtungen angehören. Ein ausführlicher Bericht, in dem genau beschrieben wird auf welcher Grundlage eine Betroffenheit vorliegt, dient Ihnen als Startpunkt für die Registrierung und als Nachweis für Anfragen von Behörden. Egal ob es sich um einfache oder hochkomplexe Unternehmensstrukturen handelt – unser Check liefert schnell zuverlässige Ergebnisse, auf deren Basis Sie fundierte Entscheidungen treffen können. So schaffen Sie optimale Voraussetzungen für die rechtzeitige Registrierung und ein erfolgreiches NIS-2-Umsetzungsprojekt. Auch die geforderte regelmäßige Wiederholung der Betroffenheitsprüfung ist damit sehr einfach möglich. Unser Check ist in der Lage mit mehrfachen Einrichtungsarten umzugehen, da eine Mehrfachauswahl von Sektoren und Einrichtungsarten möglich ist.

Welche Mehrwerte schafft der TTS NIS-2-Betroffenheitscheck?

Der TTS NIS-2-Betroffenheitscheck bietet Ihnen eine Vielzahl von Vorteilen, die über eine reine Statusabfrage hinausgehen:

  1. Umfassende Prüfung der Betroffenheit: Sie erhalten innerhalb kurzer Zeit Klarheit darüber, in welchen Sektoren Ihr Unternehmen aktiv ist und welchen Einrichtungsarten Ihre Einrichtungen angehören. Dies erfolgt durch eine toolgestützte jährliche Prüfung der Einrichtungsart und des Sektors jeder Einrichtung mit einem Fragebogen, der eine unkomplizierte konzernweite Ermittlung inklusive aller Ansprechpartner ermöglicht.
  2. Rechtssichere Dokumentation: Sie erhalten einen ausführlichen und detaillierten Ergebnisbericht, der Ihnen als Nachweis für Behördenanfragen oder als Dokumentation dient. Dieser Bericht belegt die Überprüfung und stellt dar, wie Sie zu Ihrer Betroffenheitseinschätzung gelangt sind und auf welcher gesetzlichen Grundlage eine Betroffenheit vorliegt. Die Nachweisfähigkeit ist durch den detaillierten Ergebnisbericht gesichert.
  3. Effizienter und standardisierter Prozess: Der automatisierte Prozess des Betroffenheitschecks reduziert den Aufwand und die Ermittlungszeit erheblich. Das konzernweit standardisierte Vorgehen führt zu konsistenten und vergleichbaren Ergebnissen, die sich jährlich wiederholen lassen. Bei Änderungen der Rechtsgrundlage passen wir die Fragebögen sofort an die neuen Vorgaben an. Durch die Versionierung der Fragebögen ist eine eindeutige Zuordnung der Ergebnisse zu den jeweils zu einem bestimmten Zeitpunkt geltenden Vorgaben möglich.
  4. Ergebnisse als Grundlage für die NIS-2-Umsetzung: Der Check ist der perfekte Startpunkt für Ihr NIS-2-Umsetzungsprojekt. Er ermöglicht ein Mapping aus bereits umgesetzten Maßnahmen auf die NIS-2-Anforderungen mithilfe eines ISO27001/NIS-2-Katalogs und bietet eine Managementsicht zur Verfolgung des Umsetzungsstandes. Das Risikomanagement kann anhand konkreter Bedrohungsszenarien über automatisierte Risikoanalysen etabliert werden, die ISO/IEC 27001-Controls mit NIS-2-Bezügen nutzen. Die Ergebnisse werden in einem Risikodashboard für die Geschäftsleitung aufbereitet.

Machen Sie den ersten Schritt zur sicheren NIS-2-Compliance!

Erhalten Sie jetzt Klarheit und stellen Sie sicher, dass Ihr Unternehmen für die neuen Cybersicherheitsanforderungen gerüstet ist.

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