Keine Ruhmestat
Autor: Jörg Cordsen, Geschäftsführer der TTS Trusted Technologies and Solutions GmbH Keine Ruhmestat Die DIN EN ISO/IEC 27002:2024-01 „Informationssicherheit, Cybersicherheit und Schutz der Privatsphäre –
Autor: Jörg Cordsen, Geschäftsführer der TTS Trusted Technologies and Solutions GmbH Keine Ruhmestat Die DIN EN ISO/IEC 27002:2024-01 „Informationssicherheit, Cybersicherheit und Schutz der Privatsphäre –
Die nächste Schraube, an der wir drehen. (Update Q1-2024) Letzten Mai hatten wir darüber berichtet, dass Betreiber kritischer Infrastrukturen neben dem Betrieb und Weiterentwicklung des
Nach der Veröffentlichung der deutschen DIN EN ISO/IEC 27001:2024 zu Beginn des Jahres, setzt die ISO/IEC 27001:2022 bereits im Februar zu einer ersten Aktualisierung an und die Norm soll die erste Korrektur erhalten: das Amendment 1: „Climate action changes“.
Im letzten Jahr wurde die ISO/IEC 27001:2022 veröffentlicht. Seitdem befassen sich viele Unternehmen mit dem Umstieg auf die neue Version der Norm. Aus diesem Grund
Jeden ersten Donnerstag im Monat veranstalten wir eine TTS trax Live Demo. Im Anschluss beantworten wir gerne Ihre Fragen. Melden Sie sich jetzt einfach kostenlos
Vom 08. bis 09. November war die TTS wieder als Silberpartner auf der protekt in Leipzig vertreten. Die protekt veranstaltet seit 2016 Konferenzen, die sich auf
Vom 10. bis zum 12. Oktober war die TTS wieder mit eigenem Messestand auf der it-sa in Nürnberg vertreten
Kürzlich hat das Bundeskriminalamt das „Bundeslagebild Cybercrime 2022“ präsentiert – und die darin enthaltenen aktuellen Zahlen sind alarmierend
Der Gong zum letzten Akt der EnWG-Regulierung bzgl. der Informationssicherheit für Energienetz- und anlagenbetreiber ist noch nicht verhallt, da ist schon zu vernehmen, dass das Thema Informationssicherheit im Rahmen des EnWG abgesetzt wird. Dem Referentenentwurf für das „NIS-2-Umsetzung- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz – NIS2UmsuCG“ mit Stand 3. April ist zu entnehmen, dass § 11 weitestgehend entfällt und die Vorschriften zukünftig einheitlich im BSI-Gesetz geregelt werden (siehe auch Abbildung 1).
Es ist ein arbeitsintensiver Frühling für die Betreiber kritischer Infrastrukturen. Neben Betrieb und Weiterentwicklung des ISMS gemäß der „neuen“ ISO/IEC 27001/2:2022 drückt zusätzlich der Schuh zur Umsetzung der Systeme zur Angriffserkennung (SzA) gemäß § 8a Abs. 1 BSIG bzw. § 11 1e EnWG. Durch § 8a Abs. 3 und § 11 1f EnWG besteht auch eine Nachweispflicht gegenüber dem BSI, um den angemessenen Betrieb der SzA zu bestätigen.