Die Bundesnetzagentur bestätigt die Zertifizierungspflicht für betriebsgeführte Betreiber nach EnWG §11 1a) und b).
Am 29.03.2022 hat die Bundesnetzagentur auf Ihrer Website ein Dokument veröffentlicht, welches die Zertifizierungspflicht für Betriebsgeführte bestätigt. Bisher war die Zertifizierung eines Netzbetreibers nach IT-Sicherheitskatalog in zwei Konstellationen nicht nachzuweisen.